Jahreshauptversammlung - Ankündigung

Verein

Die Jahreshauptversamlung findet am Freitag, den 24.09.2010 statt.

Die Jahreshauptversammlung des Schachclub Waldbronn ist für Freitag, den 24.09.2010 geplant - Beginn um 20:00 Uhr im Kulturtreff Waldbronn.
Geplant ist eine Änderung der Satzung und die Einführung einer Geschäftsordnung.
Es steht die Wahl des Vorstandes und weiterer besonderer Beauftragter an.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Liebe aktive und passive Mitglieder des Schachclub Waldbronn,
Liebe Schachfreunde,

Die Jahreshauptversammlung findet diese Woche Freitag wie angekündigt statt.
Ich bitte möglichst alle zu kommen: die Änderung der Satzung und Einführung der Geschäftsordnung ist ein sehr wichtiger Punkt und wir sollten uns möglichst alle gemeinsam beraten wie sich der Verein in Zukunft organisieren soll!

Hierzu habe ich noch zwei Änderungen bzw. Erweiterungen für die Geschäftsordnung:
diese sind hier zur Vorbereitung kurz skizziert - über sie wollen wir auch am Freitag beraten und abstimmen:

a) Einladungen zur Jahreshauptversammlung:
ich habe hierzu nochmal in einigen Satzungen / Geschäftsordnungen nachgelesen:
In fast allen Vereinen wird nicht jeder persönlich per Post eingeladen, sondern die Versammlung nur bekannt gemacht.
Dies natürlich rechtzeitig und auch mit mehreren Mitteln z.B. im Amtsblatt der Gemeinde etc.
Für die Einladungen per Post fallen Porto an und die Briefe müssen ausgedruckt werden.
Zudem ist es relativ unsinnig jugendlichen Mitgliedern, die 8 Jahre alt sind eine Einladung mit Tagesordnung
und neuer Satzung und Geschäftsordnung zu schicken. Man müsste jugendliche bis zu einem bestimmten Alter also ausnehmen, usw. ...

Daher lege ich einen alternativen Entwurf der GO vor, bei dem die Versammlung nur bekannt gemacht wird: Änderung von 1.3 und 1.4
1.1 Der Vorsitzende gibt den Termin der Mitgliederversammlung mindestens vier Wochen vorher bekannt.
1.2 Bis drei Wochen vor dem Termin der Versammlung kann jedes Mitglied Anträge zur Tagesordnung einbringen.
1.3 Der Vorsitzende muss die Mitglieder spätestens zwei Wochen vor der Versammlung einladen und ihnen die Tagesordnung bekanntgeben.
alternativ
Der Vorsitzende gibt die Tagesordnung inklusive der Anträge und Inhalte zur Änderung der Satzung oder Geschäftsordnung spätestens zwei Wochen vor der Versammlung bekannt.
1.4 Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder, soweit die Mitglieder dem Verein eine E-Mail-Adresse gemeldet haben, auf elektronischem Wege.
alternativ
Die Bekanntgabe der Punkte 1.1 und 1.3 erfolgt
• auf der Homepage des Schachclubs im Internet
• im Amtsblatt der Gemeinde Waldbronn (nur für die Tagesordnung selbst)
• am regelmäßigen Vereinsabend
• per E-Mail an diejenigen Mitglieder, die ihre E-Mail Adresse dem Verein gemeldet haben.

b) zudem möchte ich gerne noch einen weiteren besonderen Beauftragten wählen lassen:
3.10 Der Beauftragte für Ehrungen kümmert sich um Ehrungen innerhalb des Vereins
• für besondere schachliche Erfolge oder besonderes Engagement von Mitgliedern
• für Jubiläen zum Geburtstag oder zu langjährigen Mitgliedschaft im Verein.
Die jeweiligen Ehrungen sind mit dem Vorstand abzusprechen.

Vielen Dank schon jetzt für euer Kommen,
Clemens Linowski.

Die Tagesordnung finden sie hier.
Die neue Satzung finden sie hier.
Die neue Geschäftsordnung finden sie hier.
Den Rechenschaftsbericht des ersten Vorsitzenden finden sie hier.